CDU Stadtverband Elmshorn

Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion:

Ausschuss einstimmig für Prüfung einer Waffenverbotszone am Elmshorner Bahnhof

Am Donnerstag, 25. November 2021, hat der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung des Kreises Pinneberg einstimmig einen Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, nachdem die Kreisverwaltung mit der Prüfung einer sogenannten Waffenverbotszone am Elmshorner Bahnhof sowie im Bereich des Holstenplatzes beauftragt wird.
Auch die Christdemokraten des Elmshorner Stadtverbands stehen geschlossen hinter dieser Entscheidung:
„Wir begrüßen die Prüfung durch den Kreis und auch alle anderen Maßnahmen, die in den letzten Wochen von den Behörden und der Polizei ergriffen wurden“, kommentiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Immo Neufeldt den jüngsten Beschluss im Ausschuss des Kreises. Der CDU-Ortsvorsitzende Kole Gjoka ergänzt: „Vielen Dank an Birte Glißmann für den Einsatz. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!“
 
Zum Hintergrund:
Der von der CDU-Kreistagsabgeordneten Glißmann und dem Sprecher der Christdemokraten im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Dr. Tobias Löffler, eingebrachte Antrag erklärt, dass der Elmshorner Bahnhof bereits seit einigen Jahren einen Kriminalitätsschwerpunkt darstellt und fordert zusätzlich die Einrichtung der Waffenverbotszone. Der Bereich sei wiederholt als sogenannter „gefährlicher Ort“ im Sinne des Gesetzes eingestuft worden, um der Polizei dort weitreichende Personenkontrollen zu ermöglichen. Auch
aktuell habe das Areal diesen Status.
 
Im Antrag der CDU-Kreistragsfraktion heißt es genauer:
„Die Einrichtung einer Waffenverbotszone auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen nach § 42 Abs. 5 Waff G ist möglich, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt entweder Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. Durch die Kreisverwaltung ist insoweit zu prüfen, ob vor dem Hintergrund der Sicherheitslage die Voraussetzungen für eine Waffenverbotszone vorliegen und ob die Kreisverwaltung eine Waffenverbotszone als wirksames Mittel für die Kriminalitätsbekämpfung erachtet. Der Kreis ist auch für die Einrichtung einer solchen Waffenverbotszone zuständig gem. § 42 Abs. 5 S. 4 Waff G iVm § 1 Landesverordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 42 Abs. 5 Satz 1 des Waff engesetzes vom 7. Januar 2013.“
Und weiter: „Die Stadt Kiel hat bereits im Jahr 2013 für den Bereich der Bergstraße eine Waff enverbotszone eingerichtet. Nach Ablauf der Befristung von fünf Jahren beantragte 2018 das 2. Polizeirevier die Verlängerung der Maßnahme um weitere fünf Jahre aufgrund der positiven Entwicklung in dem betroffenen Bereich.“